Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Web:
www.bafin.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-4760
|
Fax:
+49 431 988-4700
E-Mail:
poststelle[at]wimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel