Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben

Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.


Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

 

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

 

Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Frau Sandra WolteringIcon Vcard

FD II - Liegenschaften / Satzungen
FD II - Wirtschaft und Finanzen
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-242   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: woltering[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Altbau EG   |   Zimmer: 11  


Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel: +49 431 988-8800   |   Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html


Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-4172
E-Mail: poststelle[at]fimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html

Postanschrift:

Postfach 7127
24171 Kiel