Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-331
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Fax:
+49 4356 9949-7000
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baum[at]amt-huettener-berge.de
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Neubau EG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
eichstaedt[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-333
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+49 4356 9949-7000
E-Mail:
harder[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
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Zimmer:
11
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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24768 Rendsburg
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
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Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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+49 4331 202-192
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Fax:
+49 4331 202-184
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5. OG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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Etage:
5. OG
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Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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Dienstag
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Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
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eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
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112
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Industriestraße 6
24589 Nortorf
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+49 4392 4083-20
E-Mail:
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Industriestraße 6
24589
Nortorf