Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
Sollten wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer gelangen, muss dies sofort verhindert und der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.
Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (VAwS-Anlagen) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.
Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
Fachdienstleiter
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-310
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
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Neubau 1. OG
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Zimmer:
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Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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+49 4331 202-0
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
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Zuwanderung
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Do. 8:00-12:00 Uhr
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Fr 8.00-12.00 Uhr
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