Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 78730-0
Web:
www.dibt.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
Postfach
7125
24171
Kiel