Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Wer Eingriffe / Behandlungen an Wirbeltieren durchführen möchte, die mit Schmerzen oder Schäden verbunden sein können, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie zur
- Herstellung,
- Gewinnung,
- Aufbewahrung oder
- Vermehrung
von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Die Behörde kann die Frist auf Antrag verkürzen.
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr