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Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt

Ortsauswahl
24361 Groß Wittensee


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt

Photovoltaikanlagen müssen beim Finanzamt angemeldet werden, wenn der Betreiber mit diesen Anlagen Gewinne - im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit - erzielt.


Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO), sondern verwaltet eigenes Vermögen mit der Folge, dass es keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach des Hauses, dass er vermietet, eine entsprechende Anlage installiert und den Strom entweder für das Mietobjekt oder durch Einspeisung in Form der Einspeisevergütung für sich selbst nutzt.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewOliegt grundsätzlich dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinne als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.

Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden ist entscheidend, ob die Dächer zum Hauptbetrieb und damit zur sogenannten Urproduktion, die gemäß § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterliegt, installiert werden.

Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, erzielen Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzugeben sind.

 

An das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

 

Keine

 

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

 

  • § 138 Abgabenordnung (AO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

§ 138 AO

GewO

 

Ansprechpartner

Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 805-0   |   Fax: +49 4621 805-290
E-Mail: poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Montag 08:00-12:00 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:00-12:00 Uhr