Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul-beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
bracht werden - DieBeratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf - Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten können nur nachrangig gewährt werden - Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kostenart:kostenlos
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann dasSozialamterforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Formulare vorhanden:Nein
Schriftform erforderlich:Nein
Formlose Antragsstellung möglich:Ja
Persönliches Erscheinen nötig:Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Patientenberatung
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-433
|
Fax:
+49 4331 202-184
E-Mail:
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
412
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde
Kieler Straße 78
24340 Eckernförde
Tel:
+49 4331 202-0
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Fax:
+49 4331 202-185
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www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
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Kieler Straße 78
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Montag bis Freitag
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Dienstag
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Donnerstag
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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
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+49 431 988-5416
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