Schmutzwasseranschluss
Schmutzwasseranschluss
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
- § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
- § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Informationen zum Thema Abwasser
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
ST I - Standesamt
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-122
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
hagen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
09
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
Herr Bauingenieur Bernd Saggau
FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-321
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
saggau[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
09