Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.
Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.
Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.
Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
- Behindertenberatung und
- Gesundheitsberichterstattung.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Keine
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.
Öffentliche Gesundheitsdienste - Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331/202-240
|
Fax:
+49 4331/202-565
E-Mail:
jugendarzt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
32
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-171
|
Fax:
+49 4331 202-180
E-Mail:
jugendarzt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
4 a