Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchte, aber nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, benötigt eine/n Betriebsleiter/in.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.
Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.
- Betriebsleitererklärung,
- Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
- Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
- Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.
Das Formular Betriebsleitererklärung finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Was sollte ich noch wissen?
Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel:
0049461 866-0
|
Fax:
0049461 866-110
E-Mail:
info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
Postfach
1738
24907
Flensburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr