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Einkommensteuer Festsetzung

Ortsauswahl
24361 Groß Wittensee


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Einkommensteuer Festsetzung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.


Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

 

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Suche des zuständigen Finanzamtes

 

Regionale Hinweise

Steuerbürger, die das Finanzamt Eckernförde-Schleswig persönlich aufsuchen möchten, können sich jeweils an den Finanzamtsstandort wenden (Eckernförde oder Schleswig), der für sie am günstigsten erreichbar ist.

 

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z.B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

 

Keine.

 

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z.B. Bürgerbüros).

ELSTER

 

Ansprechpartner

Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 805-0   |   Fax: +49 4621 805-290
E-Mail: poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Montag 08:00-12:00 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:00-12:00 Uhr


Finanzamt Eckernförde-Schleswig Außenstelle Schleswig

Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 805-0   |   Fax: +49 4621 805-290
E-Mail: poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html